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| Suhl - Die Stadt verlangt die staatl. Zensur |
| Geschrieben von: J. Krüger - Chefredakteur |
Suhl / Thüringen - 24.Juni 2015
Suhl im schönen Thüringer Wald gelegen, ist eine kleine kreisfreie Stadt mit ca. 36.000 Einwohnern. Wie viele Städte des Ostens leidet Suhl an der stetigen Abwanderung der jungen Menschen. Dies ist zum einen so, weil Suhl für junge Menschen nicht sonderlich viel zu bieten hat. Auch Arbeitsmöglichkeiten sind im beschaulichen Suhl Mangelware. So müssen viele Bewohner Suhls zu ihrer Arbeitsstelle pendeln. Diese und andere Faktoren machen Suhl für die meisten jungen Menschen unattracktiv. Viele der jungen Menschen, mit denen ich gesprochen habe, wollen nur eines, so schnell wie möglich die Stadt wieder verlassen und dorthin ziehen wo es Arbeit gibt und wo der Umgang mit den eigenen Bürgern noch besserer ist.
Auch unsere Redaktion muss nun erleben, wie sich die Stadt Suhl über die, im Grundgesetz festverankerten und gesicherten, Rechte ihrer Bürger hinwegsetzen möchte.
Wie es dazu gekommen ist, zeigt dieser Artikel nun genauer auf.
Am 10.11.2013 veröffentlichte unsere Redaktion den Artikel "Erfahrungsbericht junger Eltern" und am 22. Juli 2014 den Artikel "Jugendamt und Familiengericht - Skandal in Suhl". Letzterer scheint der Stadt Suhl nicht zu gefallen, obwohl es sich bei diesem Bericht ausschließlich um ein Gedächtnisprotokoll handelt.
Am 24.Juni 2015, also fast ein Jahr später, erreichte unsere Redaktion nun ein Brief der Stadt Suhl. Dieser Brief wurde vom Justiziariat der Stadt Suhl verfasst und trägt die Überschrift "Veröffentlichung eines beleidigenden Artikels auf der Webseite weltenfinsternis.de". Der Justiziar, Herr Krautstrunk, behauptet unsere Redaktion verunglimpfe mit dem letzten Artikel die Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Suhl, namentlich Frau Rienecker und Herr Stark, sowie das Jugendamt Suhl selbst. Somit bestehe unserer Redaktion gegenüber ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung. Weiter führt er aus, unsere Redaktion verstoße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der genannten Mitarbeiter und aus diesem Grund wären wir schadensersatzpflichtig.
Mit seinem letztem Absatz im Schreiben an unsere Redaktion fordert Herr Krautstrunk im Namen der Stadt Suhl uns nun auf, den Artikel "Jugendamt und Familiengericht - Skandal in Suhl" zu entfernen und droht im letzten Satz des Absatzes rechtliche Schritte der Stadt Suhl gegenüber uns an.
Da Herr Krautstrunk im Namen der Stadt Suhl handelt und ich davon ausgehe, dass ein Justiziar irgendwann einmal in seinem Leben Jura studiert hat, bin ich entsprechend entsetzt über die altertümliche und völlig falsche Rechtsauffassung der Stadt Suhl. Aber ich sehe auch ein, dass ein Anwalt mit dieser hohen Zahl an Berufsjahren, die aktuellen Rechtsbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes, des in Deutschland höchsten Gerichtes, nicht mehr so im Auge hat, wie dies eventuell ein jüngerer Anwalt hätte. Ab einer gewissen Anzahl von Berufsjahren, neigt der Mensch eben dazu, sich ehr auf seine Berufserfahrung zu verlassen, als auf aktuelle Änderungen zu schauen. Leider enstehen daraus dann immer wieder Situationen für Bürger, die sich sehr nachteilig auf sie auswirken und nur mit viel Aufwand und Anstrengung wieder bereinigt werden können. Daher fordere ich Herrn Krautstrunk hiermit einfach auf, sich eben nicht nur auf seine Berufserfahrung zu verlassen, sondern die aktuelle Rechtssprechung im Auge zu behalten, sowie völlig überholte Rechtsmeinungen an das 21. Jahrhundert anzupassen.
Denn in einem ähnlichen Fall urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits. In dem Urteil heißt es sinngemäß, dass Personen, die für öffentliche Institutionen arbeiten und diese somit vertreten, öffentliche Kritik ertragen müssen und namentlich genannt werden dürfen. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht hat bereits legitimiert, das öffentliche Einrichtungen, wie in unserem Fall das Jugendamt der Stadt Suhl, und deren Mitarbeiter öffentlich kritisiert und die Mitarbeiter namentlich genannt werden dürfen, solange es sich nicht um eine sogenannte Schmäkritik handelt. (siehe dazu Beschluss vom 24.07.2013 Aktenzeichen 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 Bundesverfassungsgericht)
Dennoch versucht die Stadt Suhl, in Vertretung des Herrn Krautstrunk, die staatliche Zensur unseres Artikels zu verlangen und somit Artikel 5 Grundgesetz zu verletzen. Artikel 5 des Grundgesetzes regelt die Meinungs- und Pressefreiheit in ganz Deutschland und ist somit auch für den Freistaat Thüringen gültig.
Nach meiner Meinung ist das Verhalten der Stadt Suhl einfach nur noch beschämend. Gerade wenn man sich überlegt, dass für das Recht auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit viele Menschen gekämpft haben und auch gestorben sind. Deutschland kritisiert andere Staaten, die die Meinungs- und Pressefreiheit einschränken bzw. gar nicht gewähren, aber im eigenen Land scheint dies vollkommen in Ordnung zu sein.
Unsere Redaktion, so klein sie auch ist, lässt sich aus Prinzip nicht die Meinung und schon gar nicht das Recht auf Berichterstattung verbieten. Daher werden wir der illegalen Forderung der Stadt Suhl auch nicht nachkommen und werden unsere Meinungs- und Pressefreiheit verteidigen. Gegebenenfalls gehen wir damit bis vor das Bundesverfassungsgericht. Die Stadt Suhl muss begreifen, dass sich Bürger, deren Rechte mit Füßen getreten werden, zur Wehr setzen und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, die ihnen dieser Rechtsstaat zur Verfügung stellt.
Der Kampf David gegen Goliath oder in unserem Fall Goliath gegen David hat nun also begonnen. David wird aber nicht weichen und kämpft im 21. Jahrhundert für seine Meinungs- und Pressefreiheit. Peinlich, was derzeit in der Stadtverwaltung Suhl möglich zu sein scheint. Man schämt sich direkt in dieser Stadt zu leben.
freundlich dunkle Grüße
J. Krüger
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