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THEMA: brauche dringend Hilfe wegen der Wohnung

brauche dringend Hilfe wegen der Wohnung 8 Jahre 5 Monate her #37028

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Hallo und guten Morgen ihr WFler,
ich bin momentan im streit mit meiner Mutter wie schon einige wissen der soweit ging das ich schon ausgezogen bin.... die Sache ist jetzt die ich habe alle unterlagen und anderen wichtige dinge die ich brauche um eine eigene Wohnung beziehen zu können. Meine Mutter weigert sich allerdings mir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu geben und von daher wollte ich fragen ob es da andere Möglichkeiten gäbe um an diese heran zu kommen? :(
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brauche dringend Hilfe wegen der Wohnung 8 Jahre 5 Monate her #37030

  • Dimicare
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Hallo blackcookie

Hast du denn bei deiner Mutter Miete gezahlt oder dort "umsonst" gewohnt?
Wichtiger noch wäre zu wissen ob du dort im Mietvertrag als Untermieter oder ähnliches eingetragen warst und an wen in diesem Fall die Miete gezahlt wurde.
Wenn du in einem normalen Familienhaushalt bis zu deinem Auszug als Kind des Mieters gelebt hast, dann kann dir deine Mutter eine solche Bescheinigung gar nicht ausstellen - diese gilt nur wenn du offiziell eine Wohnung gemietet hattest, also auch einen Mietvertrag unterschrieben hast.

Wenn du zum ersten Mal alleine bzw. mit einem Partner wohnst kannst du natürlich keine solche Bescheinigung haben, ebenfalls wenn dir dein vorheriger Vermieter eine solche nicht ausstellen will, akzeptieren die meisten Vermieter auch eine komplette Schufaauskunft die Aufschluss darüber gibt ob du Mietschulden hast oder noch ein unbeschriebenes Blatt bist.
Ich bin in meinem Leben schon einige Male umgezogen und kein Vermieter, weder private noch Gesellschaften, hat jemals diese Bescheinigung verlangt – man braucht sie quasi nie, also mach dir keine Sorgen darüber ob du eine hast oder nicht.

Lieben Gruß
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Folgende WF-Mitglieder sagen Danke: Flame

brauche dringend Hilfe wegen der Wohnung 8 Jahre 5 Monate her #37033

  • ShaitanJr
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Stimme Dimi zu, du kannst eine solche Bescheinigung nicht bekommen, da du noch nie wo anders gemietet hast. In der Regel schreibt man eine Art Selbstauskunft, wenn man den Mietvertrag unterschreibt. Das ist meistens ein Formular, in das du zum Bsp. einträgst, ob du Hunde oder Katzen besitzt (Kleintiere braucht der Vermieter nicht zu wissen, da er sie nicht verbieten darf und auch nicht kann). Dort trägst du ebenso ein, ob du in den letzten 12 Monaten Mietschulden hattest. Also einfach Nein ankreuzen oder hinschreiben und damit hat es sich. :) Dass dies deine erste Wohnung wird, kannst du eigentlich auch dem Vermieter sagen. So lange du entweder eine Arbeit mit festem Lohn hast, Bafög oder Geld vom Amt kommt (dann ist es idR eine Sozialwohnung und der Vermieter ist es gewöhnt, sich mit dem Amt zu kümmern), kann dir der Vermieter jedenfalls nicht aus diesem Grund die Wohnung verweigern. Immerhin hat er dann eine Sicherheit, dass das Geld auch fest kommt.

Was genau ist das denn für ein Vermieter? Ist es eine Person, die nur eine oder zwei Wohnungen besitzt und vermietet oder ist das eine große Firma mit sehr vielen Wohnungen und Häusern?
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Re:brauche dringend Hilfe wegen der Wohnung 8 Jahre 5 Monate her #37038

  • Kolophobium
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Ergänzung zu Kleintieren, auch wenn es nicht direkt zur Frage gehört:
Aquarien ab einer gewissen Größe und bestimmte Bewohner von Terrarien sind Sonderfälle, wenn der Mietvertrag keine explizite Erlaubnis enthält. Bei ersteren wird oft eine Zusatzversicherung für eine Erlaubnis verlangt (Gefahr von Wasserschäden) - das ist auch zulässig. Bei letzteren gibt es bereits Urteile, die hier potenziell gefährliche Tiere (z.B. aufgrund von Giftigkeit oder auch der Fähigkeit zu würgen) ausnehmen. Exoten fallen also nicht immer unter "Kleintiere", selbst wenn es sich nicht gleich um drei kriechende Meter Python handelt, sondern nur um ein putziges, aber giftiges 5cm-Pfeilgiftfröschchen handelt.
(Ratten sind übrigens auch nicht unbedingt bei der allgemeinen Kleintiererlaubnis eingeschlossen. Es gab schon einige Streitigkeiten vor Gericht, die zu ungunsten der Ratten(Halter) ausgingen.)

Klar, der Vermieter darf die Mietsache während der Vermietung nicht ungefragt oder eigenmächtig betreten, so dass an sich eine Vogelspinne in ihrem Wohnwürfel gar nicht auffallen sollte. Doch man weiß (gerade bei privaten Vermietern) nie... Manchmal gibt es ja auch missgünstige Nachbarn, die gern beim Vermieter "petzen", wenn die Neuen irgendetwas nicht einhalten.
Im Zweifel sollte man lieber bei "kritischen" Kleintieren vorher mit dem Vermieter reden, ehe man sich von dem/den liebgewonnenen Tierchen trennen oder schlimmstenfalls ausziehen muss, weil man keine Erlaubnis hatte.
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Re:brauche dringend Hilfe wegen der Wohnung 8 Jahre 5 Monate her #37039

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Off-Topic:Kolophobium schrieb:
(Ratten sind übrigens auch nicht unbedingt bei der allgemeinen Kleintiererlaubnis eingeschlossen. Es gab schon einige Streitigkeiten vor Gericht, die zu ungunsten der Ratten(Halter) ausgingen.)

Also bei den Exoten usw. geb ich dir natürlich Recht, aber bei den Ratten muss ich widersprechen. Die gehören definitiv zu den Kleintieren, die immer erlaubt sind. Es gibt Urteile, dass man zB. bis zu 8 Chinchillas gleichzeitig halten darf. Diese Zahl bezieht sich natürlich auch auf andere "Käfig-Tiere". Das Schlagwort Ekeltier gilt im Sinne der Farbratte jedenfalls heutzutage nicht mehr.

Davon abgesehen: Warum sollten Nachbarn wissen, was ich für Kleintiere halte? ^^
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