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Jugendamt und Familiengericht - Skandal in Suhl
(4 Bewertungen, Durchschnitt: 5.00 von 5)
Geschrieben von: ShaitanJr   
 
 

Gedächtnisprotokoll der Kindeseltern zum Verhandlungstag 21.7.2014 
Kindschaftssache Zeraphine K., geboren am 9.7.2013 in Suhl

Recht zügig nahmen wir gegenüber dem Jugendamt Platz und ließen Frau Richterin Schnauß in den Verfahrensablauf einführen. Gleich zu Beginn stellte sie die Beteiligten vor:

Vertretung des Jugendamts: Frau Rienecker und Herr Stark
Verfahrensbeiständin: RA Frau Wich
Gutachterin (Erziehungswissenschaftlerin): Frau Rösing

Die Aufgabe von Frau Rösing war, uns per Sichtkontakt und im Verlauf der Sitzung auch per Fragen sowie mit dem Hintergrund der Aktenlage zu begutachten. Wir haben bereits mehrfach einer Begutachtung widersprochen und damit von unserem Persönlichkeitsrecht Gebrauch gemacht. Es war Frau Rösing möglich, ohne unser Wissen unsere Gerichtsakte einzusehen, worin wir einen Datenschutzverstoß sehen.

 

Wie alles begann...


Zunächst brachte Frau Rienecker das bisherige Geschehen vor und erläuterte, dass sich Zeraphine seit 23.8.2013 in der Pflegestelle Riesa bei der Schwester des Kindsvaters befunden habe, was auf unseren Wunsch geschehen sei. Ab 13.12.2013 befand sich Zeraphine nunmehr in einer Bereitschaftspflege in Riesa, da vom JA Riesa nach §1666 BGB in Obhut genommen.
Weiterhin ging sie darauf ein, dass Zeraphine sich seit Januar 2014 im Kinderheim Erfurt befinde und seit dem nur 3 Umgangskontakte mit uns stattgefunden haben. Zwei gleich zu Beginn der Unterbringung und einer am 9.7.2014. In der Zwischenzeit hätten wir Eltern den Umgang mit unserer Tochter nicht wahrgenommen, da von uns Unterlagen angefordert worden waren, die wir nicht eingereicht hatten. Mit diesen sollte die Rückerstattung der Fahrtkosten beschleunigt werden, weiterhin seien wir aufgefordert worden, die Fahrtkosten aus eigener Tasche zu bezahlen oder zumindest vorzufinanzieren. Hierin wird ein Mangel der Mitwirkung seitens der Eltern gesehen, das JA sei seiner Mitwirkungspflicht hinreichend nachgekommen.
Aktuell befinde sich Zeraphine im Kinderheim, solle jedoch schnellstmöglich in eine Pflegefamilie überbracht werden, damit sie eine einzelne Bezugsperson bekäme.

Richterin Schnauß protokollierte und ließ uns anschließend zu Wort kommen.
Wir erläuterten, dass der Aufenthalt von Zeraphine 2013 in Riesa nur auf Nötigung durch das JA veranlasst worden sei, da sie sonst Zeraphine in Obhut genommen hätten.
Kommentar: Eine Inobhutnahme gilt nach § 1666 BGB als allerletztes Mittel um ein Kind vor nachhaltigen Schäden zu schützen. Die Herausnahme eines Kindes darf nur geschehen, wenn die Kindeswohlgefährdung im Eilverfahren nachgewiesen worden ist. Dieser Paragraph greift massiv in den Schutz der Familie ein, weshalb eine saubere Beweisführung durch das Familiengericht unerlässlich ist.

Wir erklärten, dass es keine Kindeswohlgefährdung im elterlichen Haushalt gegeben habe und das JA Suhl die vorgeworfene Gefährdung bis heute nach über 1 Jahr, nicht nachgewiesen habe. Dagegen haben wir vorgebracht, dass 3 Kinderärzte und eine Hebamme die Unversehrtheit von Zeraphine bescheinigt haben und somit der Gegenbeweis zur Gefährdung erbracht sei.
Dennoch sehe das Gericht nicht, dass es im Verfahren um die rechtswidrige Inobhutnahme gehe, sondern orientiere sich ausschließlich an der aktuellen potenziellen Gefährdungslage.
Wir erklärten die Vorgehensweise des JA Suhl (Fr. Rienecker), welche das Kindeswohl bereits in der Schwangerschaft massiv gefährdet habe. Auch weitere Hilfen durch Freie Träger konnten durch ihr mangelndes Fachwissen und vor allem mangelndes Engagement keine adäquate Hilfe gewährleisten. Statt über Erziehungsfragen aufzuklären und im Haushalt zu helfen, waren Smalltalk und nicht relevante Gespräche an der Tagesordnung. Nach 3 Wochen meldeten Familienhilfe und Familienpflege dem JA Suhl eine Kindeswohlgefährdung, die sich nach Aussage von Fr. Rienecker auf die Vernachlässigung und Unterernährung von Zeraphine stütze.
Im Verlauf der Diskussion vermutete der Kindsvater offen, dass die Familienhilfen vom JA bezahlt wurden und somit auch Dienstleistungen nicht für die Familien, sondern für das JA ausführten. Dazu gehörte auch die Meldung der Kindeswohlgefährdung. Es wurde in den Raum gestellt, die Gefährdungsmeldung sei gekauft worden. Hierauf gab es keinen Widerspruch seitens JA!
Kommentar: Wie viele inzwischen wissen, bedeutet die finanzielle Vernetzung der JAs und Freien Träger, dass Familienhilfen die Inobhutnahmen nur vorbereiten und die Familien ausspionieren, um Argumente für eine Gefährdung zu finden. Auch in unserem Fall ist dies geschehen. JAs bekommen bei der Vermittlung von Kindern an Freie Träger eine Provision und die Kinderheime bzw. Pflegeeltern erhalten Aufwandsentschädigungen oder Kostenerstattungen, die bis mehrere tausend Euro pro Monat umfassen können. Für Zeraphine bezahlt das JA Suhl eine Pauschale von 4800€!
Im weiteren erwirkten wir, dass Fr. Rienecker ihre Aussage, Zeraphine sei unterernährt gewesen, zurück zog und stattdessen erklärte, die Trinkschwäche sei nicht der Hauptgrund für die Gefährdung gewesen.

 

Haben wir Fehler begangen?


Sowohl Richterin Fr. Schnauß als auch Gutachterin Fr. Rösing befragten uns zuvorderst zu dem Versagen der Frühen Hilfen. Auch der durch Nötigung erwirkte Aufenthalt im Mutter-Kind-Heim Schmalkalden (Baiserhaus) der Kindesmutter und Tochter Zeraphine wurde besprochen, worin die Kindesmutter erläuterte, welche fatalen Fehler die in Schmalkalden zuständige Hebamme Fr. Spieß in der Betreuung von Zeraphine gemacht habe. Unter anderem sei dem 6 Wochen alten Säugling 1,2L HA-Milch pro Tag verordnet worden. Zeraphine sollte 8 Mahlzeiten zu je 130-150ml erhalten.
Kommentar: Kinderärzte und Hebammen empfehlen für gewöhnlich einem 6 Wochen alten Säugling 600ml Milch pro Tag, verteilt auf 4-6 Mahlzeiten!
Erwähnt wurde, wie Angestellte des Heims Zeraphine anfassten und sogar den verschlossenen privaten Raum der Kindesmutter und Zeraphine betraten, obwohl die Kindesmutter dies untersagte. Ebenso Erwähnung fand, dass private Telefonate mit dem Kindsvater per Babyphone abgehört worden seien.
Aufgrund der zu hohen Trinkmenge habe sich Zeraphine innerhalb von 12 Stunden massiv übergeben und musste ins Zentralklinikum Suhl verbracht werden.
Im Anschluss verweigerte die Heimleiterin Fr. Eberhardt die weitere Zusammenarbeit mit der Kindesmutter und meldete eine Kindeswohlgefährdung, dieser Umstand wurde vom JA Suhl jedoch nicht bei Gericht vorgetragen.

In Folge erklärten die Kindeseltern, dass die Schwester des Kindsvaters, bei der Zeraphine in Pflege war, gegen den Willen der Eltern Zeraphine impfen ließ. Dem JA Suhl war der Wille der Eltern zu der Thematik bereits vorher bekannt und dies wurde den Eltern auch so unterbreitet. Vor Gericht musste Fr. Rienecker aus dem Gedächtnis erklären (die halbe Akte fehlte), dass sie erst nach der Impfung vom Willen der Kindeseltern durch die Schwester des Kindsvaters erfuhr. Dies ist eine Falschaussage!

Ebenso stand im Raum, dass die Kindeseltern über 6 Monate keinen Kontakt zur Schwester suchten und somit ihrer Sorgepflicht nicht nachgekommen seien. Die Eltern entgegneten, wie oft sie versucht haben, per Telefon, Email, Facebook, mit Hilfe des JA Suhls und vor allem per Brief der Schwester einen Besuchstermin anzubieten und zu erfahren, bei welchem Kinderarzt Zeraphine behandelt wurde. Die Schwester habe jeglichen Kontakt verweigert. Das JA Suhl habe Geburtsunterlagen des Kindes zum Zwecke des Empfangs von Elterngeld an die Schwester gesendet und den Wohnsitz von Zeraphine auf den Wohnsitz der Schwester umgemeldet. Beides geschah ohne das Wissen oder die Erlaubnis der Kindseltern und stellt somit einen erheblichen Eingriff in das Elternrecht nach Art. 6 GG dar. Dieser Umstand wurde nicht vom Gericht protokolliert.

Es kam aufgrund der Aussage, die Eltern haben sich vorläufig gegen die Impfung von Zeraphine entschieden, zu einer Debatte um Impfungen vor Gericht. Wir machten deutlich, dass wir die Entscheidung noch nicht abschließend gefällt hätten und sich in der Risikoabwägung ausschließlich am Kindeswohl orientiert wird. Dies wurde vom Gericht protokolliert.

Fr. Rösing bedachte die Eltern mit Fragen zur psychischen Gesundheit und erfragte bei ihnen, wie intensiv der Kontakt mit dem Gesundheitsamt, namentlich Sozial-Psychiatrischer Dienst Suhl sei. Es kam zur Sprache, dass die Kindsmutter nach der Geburt aufgrund des Drucks vom JA unter einer postpartalen (nachgeburtlichen) Depression litt, wobei die Depression nicht diagnostiziert wurde.

 

Zum Wohle des Kindes: Die Zukunftsaussichten


Nachfolgend kam Fr. Richterin Schnauß auf die Perspektive von Zeraphine zurück, um zu einer Einigung zu gelangen. Hierbei begründete das JA nochmals, dass Zeraphine aus ihrer Sicht am besten schnellstens in eine Pflegefamilie zu wechseln habe.
Wir, die Eltern, widersprachen und erklärten, dass zum einen noch kein Beweis durch das JA vorgebracht wurde, dass eine Kindeswohlgefährdung eingetreten sei und somit zum anderen die Herausnahme des Kindes noch immer rechtswidrig sei. Dem JA wurde Gelegenheit gegeben, Beweise vorzulegen, worauf dieses jedoch verzichtete.
Das Thema kam auf die so genannte Familienhebamme. Noch im Jahr 2013 ließen wir durch anwaltlichen Beistand eine Familienhebamme als mildere Hilfemaßnahme beantragen bzw. erfragten dies selbst beim JA. Aussage der Fr. Rienecker im Jahr 2013: "Die Familienhebamme ist zu teuer." Auch hier stellten wir in den Raum, dass es dem JA nicht um das Kindeswohl, sondern um Geld ginge. Das JA rechtfertigte sich mit dem Argument, dass es 2013 keine Familienhebamme gegeben habe, sodass keine für unsere Familie eingesetzt werden konnte. Laut Fr. Rienecker gebe es nunmehr seit 3 Monaten eine Familienhebamme in Suhl.

Kommentar: Wenn es eine Familienhebamme gibt, so ist das Gericht laut § 1666 BGB und Art. 6 GG verpflichtet, das Kind zunächst nach Hause zu entlassen und die Familienhebamme einzusetzen. Dies stellt eine mildere Maßnahme dar, mit der die Trennung des Kindes von den Eltern verhindert bzw. eingeschränkt werden kann. Die weitere Fremdunterbringung ist nur gerechtfertigt, wenn klare Beweise für eine Gefährdung im elterlichen Haushalt vorliegen!

Damit kam das Gespräch wieder auf die aktuelle Situation und die Perspektive des Kindes. Die Eltern erklärten, dass sie nach Erfurt in die Nähe ihrer Tochter ziehen werden, um die Umgangskontakte leichter zu regeln und somit eine Rückführung vorzubereiten. Das Gericht erkundigte sich nach dem Fortschreiten der Umzugsbemühungen.
Hernach war der Focus wieder auf das Erziehungsgutachten gelenkt.

Fr. Rösing erklärte, wie sie sich ein solches Gutachten vorstelle bzw. wie sie dieses erheben wolle. Die Eltern widersprachen erneut einer Begutachtung mit dem Argument, dass Erziehungsfähigkeit nicht messbar oder wissenschaftlich belegbar ist und somit auch kein geeigneter Beweis für das Gericht sein kann. Hier ergriff Richterin Fr. Schnauß das Wort und erklärte, dass der BGH im Jahr 2010 erklärt habe, dass ein Gutachten im Falle einer schwierigen Entscheidung zur Klärung der Sachlage vorgeschrieben sei.
Sie verweigerte, dass die Zivilprozessordnung für das Familiengericht gelte und wies darauf hin, dass keine Partei (weder JA noch Eltern) in der Beweispflicht sei. Stattdessen sollten wir das Gutachten als eine Chance sehen, allen zu beweisen, dass wir tatsächlich in der Lage seien uns um unsere Tochter zu kümmern.
Fr. Richterin Schnauß setzt sich hiermit über Urteile des Bundesverfassungsgerichts hinweg und erklärt Urteile des BGH für höherwertig. Die Juristin erkennt Grundsätze des fairen Verfahrens nicht an und gilt somit als erwiesenermaßen befangen und aus Sicht der Kindseltern als inkompetent..

Verfahrensbeistand sieht Fehler, wo keine sind

Kurz vor Ende erhielt Verfahrensbeiständin RA Wich das Wort. Sie schilderte, dass man verstanden habe, dass wir unsere Tochter unbedingt wieder haben wollten, dass wir sie sehr lieben und natürlich auch am Kindeswohl orientiert seien. Dennoch würden wir jegliche Fehler abstreiten und nicht einsehen, weshalb sie es für geboten erachte, noch ein wenig Zeit verstreichen zu lassen und abzuwarten, wie das Gutachten ausfalle.
Kommentar: Kindschaftssachen haben aufgrund der möglichen seelischen Gefährdung des Kindes rasch abzulaufen, doch in diesem Fall wurde von Beginn an nur Zeit geschunden. Fehler, die nicht begangen worden sind, können nicht eingestanden werden.

Wir, die Eltern, widersprachen erneut einer Begutachtung und betonten, auch eine Begutachtung nach Aktenlage sei verfassungswidrig. Daraufhin sprangen Richterin, Jugendamt, Gutachterin und Verfahrensbeiständin beinahe förmlich von ihren Bänken und übten erheblichen Druck auf die Kindseltern aus, das Gutachten doch erstellen zu lassen und zum Wohle ihres Kindes nachzugeben.
Selbst wenn die Eltern zugestimmt hätten, wäre hier das Gutachten nicht erheblich, da es unter Druck und Zwang entstünde. Ebenso wird hier deutlich, dass Gericht, JA, Gutachter und Verfahrensbeistand offensichtlich mit einander verzahnt sind, sodass eine Unabhängigkeit der einzelnen Institutionen nicht gegeben sein kann. In diesem Zusammenhang spricht man von Kinderklau oder legalem Kinderhandel in Deutschland.
Die Eltern verließen den Saal unter der Auflage, sich bis Freitag bei der Gutachterin zu melden und ihr mitzuteilen, ob sie sich begutachten lassen werden.

Fazit

Nachfolgend verhallt in uns was wir hier erlebt haben. Das JA Suhl hat indirekt zugegeben, dass die Kindeswohlgefährdung gekauft war.
Eine mildere Maßnahme wurde nicht weiter geprüft und Richterin Schnauß lehnte ab, dem JA aufzutragen, der Familie die erwähnte Hebamme zur Verfügung zu stellen mit den Argumenten, das Gericht könne darüber nicht enscheiden, diese Entscheidung obliege allein dem JA. Die Familienhebamme sei ohnehin nur für Kinder unter 1 Jahr qualifiziert, sodass sie in unserer Familie nicht passend eingesetzt wäre.
Alle Beteiligten forderten, ja versuchten gerade zu, uns zu zwingen, dass wir dem Gutachten nachgeben. Die Folgen sind abzusehen. Erziehungsunfähigkeit, Entzug des Sorgerechts, Unterbringung in Pflegefamilien... Doch noch haben wir alles in der Hand.
Richterin Schnauß lässt höchst verfassungswidrige Beschlüsse zu (nicht nur Zwangsbegutachtung, sondern auch die Trennung des Aufenthaltsbestimmungsrechts sowie des Rechts auf Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung vom Sorgerecht), erkennt das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren nicht an, weiß nicht, welche gerichtliche Instanz über welcher steht und unterstützt das JA in seiner inkompetenten Einschätzung.


 

 

 

Kommentare (4)
  • rudi zent  - Detektei im Dienstleistungsbereich von Kinder-Juge

    Man sollte nicht vergessen, dass das Kind und die Erziehungsberechtigten Eltern zu einem Iligalen Wirtschaftsmarkt unter dem Deckmantel des Gesetzes geworden sind an dem sich viele, angefangen aus der Kommunalpolitik über Jgendämtler, Gutachter und Gerichtbarkeit, bis nach oben hin in die Politik auf dem Rücken des Kindeswohls, die Taschen füllen. Milliarden werden so Jährlich umgesetzt und Erwirtschaftet.

  • elke bohlig  - Gebt ferkeln Macht und es werden schweine

    Das ist genau so unfassbar wie meine Geschichte und die selben Darstellerinnen Schnaus und Rienecker !!! Das die ruhig schlafen ist klar,keine Worte für die unbeschreiblich Idiotie und dreiste,bequeme Kindeswohl ignoranten Amtspersonen!!! Wehrt Euch und zeigt alles an,jede Verleumdung und Menschenrechtsverletzung gegen Euch und Kind!!! Fr.Rienecker ist zur kur und herr g.macht ihre Arbeit 1000 mal besser und mit Verstand!!!

  • Lichtmädchen  - Traurig

    Nicht zu fassen...
    Text vollständig gelesen, an vielen Stellen Kopf geschüttelt und immer noch zutiefst geschockt. Was sind das für Menschen, die so etwas tun? Wie können solche Menschen in einem eigentlich so wichtigen Amt arbeiten dürfen? Wie können solche Dinge passieren?
    Ich verstehe es einfach nicht...

  • Jennifer Gäde  - Jugendamt-Skandahl in Suhl

    Das ist ja schrecklich,was für eine totale Willkür in Deutschland herrscht.Geldgier der Behörden steht hier offensichtlich VOR dem Kindeswohl,wie kann man die Familie trennen ohne einen Grund?Es ist beängstigend welche Macht "dumme"Jugendamtsmitarbeiter haben,vor allem wenn es um Kohle geht.Aber das selbst die Richterin da mitspielt,ist eine Riesensauerei,wem soll man da noch vertrauen?Da bekommen die übelsten Verbrecher noch eine faire Verhandlung,und dann so etwas.es bleibt zu hoffen,dass diese Behörden damit NICHT durchkommen und die Gerechtigkeit siegt.Ich hoffe,dass die Eltern bald ihre kleine "Püppi"wieder mit nach Hause nehmen können.Da wo ein Kind hingehört:Zu seinen Eltern.

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